beschliesst:
A. Auftrag, Gliederung und Leitung
631.51
Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes 631.51 Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes (OV KStA) (vom 27. März 2024)1, 2
Der Regierungsrat, gestützt auf
beschliesst:
A. Auftrag, Gliederung und Leitung
genössischen Steuergesetze.
a. Bereich Unternehmensentwicklung und Gemeinden, b. Bereich Privatpersonen, c. Bereich Unternehmen, d. Bereich Recht und Gesetzgebung, e. Bereich Ressourcen, f. Stab.
des Steueramtes.
B. Geschäftsleitung und Audit Committee
unterstellten Bereichsleitenden gemäss
Leiter des Stabs bilden die Geschäftsleitung des Steueramtes. 2 Die Geschäftsleitung unterstützt die Chefin oder den Chef des
Steueramtes bei der Geschäftsführung des Steueramtes.
Risikobereich und der Berichterstattung. Es wird dabei von der inter- Committee nen Revision unterstützt.
1. 7. 24 - 125 1
631.51 Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
Interne
Revision Steueramtes.
C. Zuständigkeiten
Bereich
Unternehmens- Betrieb und die Weiterentwicklung der Fachapplikationen des Steuer- entwicklung und Gemeinden amtes. a. Digital Services
b. Gemeinden
a. Aufsicht über die Gemeindesteuerämter gemäss
b. Durchführung von Gemeindesteuerausscheidungen, c. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Gemeindesteueraus- scheidungen. c. Register
a. Führung des zentralen kantonalen Steuerregisters und des Treuhand- registers, einschliesslich Sicherstellung der Datenkonsistenz im Aus- tausch zwischen Kanton und Gemeinden und den verschiedenen IT- Applikationen, b. Durchführung des Steuererklärungsverfahrens für juristische Per- sonen, c. Erfassung und Verteilung der ein- und ausgehenden Rechtsmittel. Bereich
Privatpersonen erfüllen folgende Aufgaben: a. Zürich Nord, Zürich Süd und a. Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und Zürich City Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, b. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset- zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer- rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, d. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer. b. Quellensteuer
a. Vollzug der Bestimmungen über die Quellensteuern mit Ausnahme des Steuerbezugs,
2
Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes 631.51 b. Entscheid in Streitigkeiten über Steuerpflicht und Steuerabzug bei den Quellensteuern, c. Entscheid über Einsprachen gegen die Festsetzung der Quellen- steuern, d. Einschätzung der nachträglich ordentlich zu veranlagenden Steuer- pflichtigen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer, e. Entscheid über Einsprachen gegen Einschätzungen zur nachträg- lichen ordentlichen Veranlagung, f. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer- rekursgericht hinsichtlich der Quellensteuern und hinsichtlich Ein- schätzungen zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung, g. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
a. Vertretung des Kantons bei der Inventarisation und Prüfung der Inventare der Gemeindebehörden, b. Einschätzung von verstorbenen Steuerpflichtigen und von deren Ehegattinnen oder Ehegatten sowie von Erbengemeinschaften für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festset- zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, c. Einschätzung der ergänzenden Vermögenssteuer bei mehreren Steuerpflichtigen, d. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset- zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, e. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer- rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, f. Vollzug des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes vom 28. Sep- tember 19864 für die Finanzdirektion, g. Entscheid über Einsprachen gegen Erbschafts- und Schenkungs- steuern, h. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern, i. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
a. Bewertung nicht kotierter Wertpapiere, b. Ermittlung der Erträge und Steuerwerte von Wertpapieren sowie Berechnung des Verrechnungssteueranspruchs in den zugewiese- nen Fällen,
1. 7. 24 - 125 3
631.51 Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
c. Rückerstattung der vom Bund erhobenen Steuern auf Erträgnissen amerikanischer Wertpapiere (Steuerrückbehalt USA), d. Entscheid über die Anrechnung von auf Kapitalerträgen oder Lizen- zen erhobenen ausländischen Steuern, e. Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen und -reglementen. Bereich
Unternehmen len folgende Aufgaben: a. Bau, Dienst- leistungen und a. Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und Konsum Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, b. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset- zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer- rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, d. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer. 2 Die Ausarbeitung von Meldungen an die Ausgleichskassen ob-
liegt der Abteilung Bau. b. Bücher-
revision a. Durchführung von Buchprüfungen im Einschätzungsverfahren und im Quellensteuerverfahren, b. Einschätzung der von den Abteilungen zugewiesenen Steuerpflich- tigen für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrech- nungssteuer, c. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset- zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, d. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuer- rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, e. Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer. Bereich Recht
und Gesetz- gebung a. Entscheid über Steuerbefreiungen, a. Rechtsdienst b. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Steuerbefreiungen, c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Steuerbefreiungen,
4
Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes 631.51 d. Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung inter- kantonaler und internationaler Doppelbesteuerung, soweit das Steueramt dafür zuständig ist, e. Vertretung des Kantons in Beschwerdeverfahren vor Verwaltungs- gericht und Bundesgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeinde- steuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, vorbehältlich §
f. Vertretung des Steueramtes in Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen das Steueramt und Entscheid über Aufsichtsbeschwerden gegen Gemeindesteuerämter, g. Entscheid über Gesuche um Akteneinsicht und Aktenherausgabe sowie Vorbereitung des Entscheids über die Entbindung vom Amts- geheimnis, h. Entscheid über Rekurse betreffend Ausstellung von Steuerauswei- sen, i. Koordination oder Durchführung der dem Steueramt aufgrund des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen5 obliegenden Aufgaben.
a. Untersuchung und Entscheid in Nachsteuer- und Steuerhinterzie- hungsverfahren hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer, b. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Nachsteuern und der Steuerhinterziehung, c. Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Nachsteuern und der Steuerhinterziehung, d. Einreichung von Strafanzeigen an die Strafuntersuchungsbehörden in Fällen von Steuerbetrug und Veruntreuung von Quellensteuern und Vertretung des Kantons vor Strafuntersuchungsbehörden und Ge- richten.
a. Vertretung des Kantons in zugewiesenen Inkassoverfahren, b. Durchführung von Sicherungsmassnahmen und Arrestverfahren für die vom Kanton bezogenen Steuern, c. Festsetzung von Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten gemäss
1. 7. 24 - 125 5
631.51 Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
d. Entscheid über Rekurse hinsichtlich des Bezugs der Staats- und Gemeindesteuern, e. Entscheid über den Steuererlass und -nachlass hinsichtlich der vom Kanton bezogenen Steuern, f. Entscheid über von Steuerpflichtigen erhobene Rekurse hinsicht- lich des Erlasses der vom Kanton und von den Gemeinden bezo- genen Steuern sowie Erhebung von Rekursen gegen Erlassent- scheide der Gemeinden, g. Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Bussen wegen Ver- letzung von Verfahrenspflichten und des Bezugs der vom Kanton bezogenen Steuern, h. Erlass von Haftungsverfügungen hinsichtlich der vom Kanton bezo- genen Steuern. Bereich
Ressourcen Steuerteilung für die vom Kanton bezogenen Steuern vor. a. Rechnungs- wesen und Controlling
b. Steuerbezug
a. Eröffnung von Steuerveranlagungen der direkten Bundessteuer, b. Bezug der direkten Bundessteuer und von allen weiteren Steuern, für deren Bezug das Steueramt zuständig ist, c. Bezug von Bussen wegen Steuerhinterziehung und Verletzung von Verfahrenspflichten sowie von Verfahrenskosten, d. Vertretung des Kantons in Inkassoverfahren, unter Vorbehalt von
e. Meldung der Daten für den Ressourcenausgleich des nationalen Finanzausgleichs. c. Services
Weitere Auf-
gaben und Organisationseinheiten des Steueramtes regelt das Organisationsregle- Organisation ment des Steueramtes.
6
Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes 631.51 D. Schlussbestimmung
zelnen Organisationseinheiten des Steueramtes näher umschreiben und ihnen besondere Aufgaben oder neue Geschäfte zuweisen.
1 OS 79, 177; Begründung siehe ABl 2024-04-12. 2 Inkrafttreten: 1. Juni 2024. 3 LS 631.1.
4 LS 632.1.
5 SR 651.1.
1. 7. 24 - 125 7