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631.531

Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder

Präambel

1.1.11 - 71

Beschluss des Kantonsrates

über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl

und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und

Ersatzmitglieder

(vom 13. Dezember 2010)1

Der Kantonsrat,

Art. 112und

gestütztauf und nach Ei 23. August beschliesst I. Das Steu II. Die Zah des Steuerr Kantonsrat

Art. 113

Abs.1desSteuergesetzesvom8.Juni19974 nsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 20102 und der Justizkommission vom 30. November 20103, : errekursgericht hat seinen Sitz in Zürich. l der Stellen für die voll- und teilamtlichen Mitglieder ekursgerichts wird auf 600 Stellenprozente festgesetzt. Der bestimmt bei der Wahl der Mitglieder deren Beschäfti- gungsgrad. III. Die Zahl der Ersatzmitglieder wird auf zwölf festgesetzt.

OS 65, 995.

ABl 2010, 2061.

ABl 2010, 2888.

LS 631.1.