631.62
Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass
Präambel
1 631.62 1.7.16 - 93 Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass (vom 2. März 2016)1 Der Regierungsrat beschliesst: I. DaskantonaleSteueramtkanngegenEntscheidederGemeinde- behörden über Steuererlass innert 30 Tagen nach Zustellung Rekurs erheben, sofern die erlassenen Staats- und Gemeindesteuern Fr. 5000 für ein Steuerjahr übersteigen. II. DerBeschlussdesRegierungsratesüberdie Durchführungdes Rekursverfahrens bei Steuererlass vom 11. Juni 2003 wird aufgehoben. III. Der neue Beschluss gemäss Dispositiv I tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Der Beschluss gemäss Dispositiv II wird auf dieses Datum auf- gehoben. 1 OS 71, 157; Begründung siehe ABl 2016-03-18.