673.11
Gegenrechtserklärung des Regierungsrates über die Befreiung von Zuwendungen an Institutionen mit besonderen Zwecken in den Vereinigten Staaten von Amerika
Präambel
1 673.11 1.10.15 - 90 Gegenrechtserklärung des Regierungsrates über die Befreiung von Zuwendungen an Institutionen mit besonderen Zwecken in den Vereinigten Staaten von Amerika (vom 25. Juni 1953)1 Der Regierungsrat, gestützt auf § 18 des Steuergesetzes2 und im Hinblick auf das durch die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Amerika gewährleistete Gegenrecht, beschliesst: Zuwendungen an Personenverbindungen, Stiftungen und Anstal- ten, die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben und nach ihren Statuten gemeinnützige, wohltätige, kirchliche, wissenschaft- liche oder künstlerische Zwecke verfolgen, sind, soweit die Zuwendun- gen für diese Zwecke bestimmt sind, von der Erbschafts- und Schen- kungssteuer befreit. 1 OS 39, 334 und GS IV, 543. 2 Heute: Steuergesetz (StG) vom 8. Juni 1997 (LS 631.1).