zes vom 7. September 19754 und nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 23. August 20102 und der Justizkommis- sion vom 30. November 20103, beschliesst: I. Das Baurekursgericht hat seinen Sitz in Zürich. II. Es besteht aus 16 Mitgliedern und zwölf Ersatzmitgliedern. III. Der Beschäftigungsgrad der vier Abteilungspräsidenten be- trägt je 25%, derjenige der zwölf weiteren Mitglieder je 12%. 1 OS 65, 996. 2 ABl 2010, 2059. 3 ABl 2010, 2886. 4 LS 700.1.
700.71
Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder
Präambel
1 700.71 1.1.11 - 71 Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder (vom 13. Dezember 2010)1 Der Kantonsrat, gestützt auf