Abs gestütztauf tember 1975 beschliesst A. Allgemei
lit.adesPlanungs-undBaugesetzesvom7.Sep- (PBG)3, : ne Bestimmungen
701.12
V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) 701.12
1.1.25 -127
Verordnung
über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)
(vom 11. Mai 2016)1, 2
Der Regierungsrat,
Abs gestütztauf tember 1975 beschliesst A. Allgemei
lit.adesPlanungs-undBaugesetzesvom7.Sep- (PBG)3, : ne Bestimmungen
Diese Verordnung regelt die einheitliche Darstellung von en kommunalen Nutzungsplänen. stellungvonverbindlichenüberkommunalenNutzungs- die Verordnung sinngemäss. e ne
Die Genehmigung gemäss § 5 PBG setzt voraus, dass die Darstellung den Vorgaben der Verordnung und den Signaturen gemäss Anhang entspricht.
Die Baudirektion kann Abweichungen von den Vorgaben gestat- ten, wenn
Sie führt eine Liste der Abweichungen und macht diese zugäng- lich. Unverbindliche Nutzungspläne
Nutzungspläne, die inhaltlich oder in der Darstellung vom genehmigtenNutzungsplanabweichen,sindunverbindlich.Diesistauf den Nutzungsplänen zu vermerken. Darstellungs- umfang
Das Ergebnis der Nutzungsplanungen wird im Grund- zonenplan dargestellt, sofern diese Verordnung nicht die Darstellung in Ergänzungsplänen vorschreibt.
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)
Zur Orientierung wird im Grundzonenplan der Übersichtsplan hinterlegt.FürErgänzungsplänekannjenachgewähltemMassstabder Übersichtsplan oder der Plan für das Grundbuch hinterlegt werden.
Für Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne gelten die Dar- stellungsvorgaben der Ergänzungspläne. Plan- beschriftung und Legende
Nutzungspläne enthalten ein Titel- und ein Legendenblatt. Sie weisen den Massstab und die Nordrichtung aus.
Das Titelblatt enthält mindestens folgende Elemente:
Das Legendenblatt weist die Plandarstellungen als Festlegungen oder Informationsinhalte aus.
Der Massstab für den Grundzonenplan beträgt 1:5000. sstäbe für Ergänzungspläne sind so zu wählen, dass die ntümerverbindlichen Vorgaben eindeutig hervorgehen. onenpläne ng der Zonen
Die Zonen werden mit der entsprechenden Signatur dar- gestellt und beschriftet.
Die Beschriftung enthält:
b. die Nutzungsziffer gemäss § 3 DieNutzungspläneenthaltendie , 256 oder 258 PBG. ZuweisungderEmpfindlichkeits- stufen. Überlagernde Festlegungen
Die Signaturen für überlagernde Festlegungen können mit einer Beschriftung verdeutlicht werden. Informations- inhalte
FolgendeFestlegungenwerdenimGrundzonenplanalsInfor- mationsinhalte dargestellt:
. öffentliche und private Gestaltungspläne,
. beantragte Festlegungen gemäss PBG,
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. überkommunale Zonen und Festlegungen,
. kantonale Gestaltungspläne,
. Waldflächen,
. nicht eingezonte Gewässerflächen,
. Hochleistungsstrassen ausserhalb der Bauzone sowie nicht ein- gezonte Hochleistungsstrassen und Eisenbahnareale.
Die Legende verweist auf rechtskräftige Ergänzungspläne.
Der Gemeindevorstand führt die Informationsinhalte nach.
Der Grundzonenplan kann mit folgenden Plänen ergänzt werden:5
DieGemeindenkönnenInhaltederErgänzungspläne,soweitdies zweckmässig ist, zusammengefasst darstellen.
Ergänzungspläne können weitere öffentlich-rechtliche Eigentums- beschränkungen als Informationsinhalte enthalten. Es werden die für den Kataster definierten Signaturen verwendet.
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)
DieBestimmungendieserVerordnungsindaufalleNutzungs- planungen anwendbar, die der Baudirektion im Zeitpunkt des Inkraft-
tretens noch nicht zur Vorprüfung gemäss Abs. 1 PBG einge- reicht worden sind.
OS 71, 246; Begründung siehe ABl 2016-05-27.
Inkrafttreten: 1.August 2016.
LS 700.1.
Fassung gemäss RRB vom 17.April 2019 (OS 75, 294; ABl 2019-05-03). In Kraft seit 1.Juni 2020.
Fassung gemäss RRB vom 25.September 2024 (OS 79, 426; ABl 2024-10-11). In Kraft seit 1.Dezember 2024.
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.1.25 -127 Anhang zur Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Lesehilfe Nutzungsmass einschränkend 100/30/0/20 0.50
.18 Beispiel: kommunale Zone Farbcode C/M/Y/K Fläche historische Kernzonen 23/40/56/14 Die Angaben beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, auf die im gedruckten Plan dargestellten Grössen (1:5000) Rotation Nullrichtung = 0° = horizontal Versatz Bei Schraffuren Abstand von Linie zu Linie Abstand Bei Punktschraffuren von Zentrum zu Zentrum Beispiel: Analog bei Liniendarstellungen Beispiel: Beispiel: überlagernde Festlegung Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm
.00 Abstand = 3 mm in mm gleichseitiges Dreieck Seite = 2 mm Abstand = 4 mm Rotation = 135° Versatz = 3 mm
/30/0/20 ausgezogen
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.1.25 -127
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)
/40/0/0 Quartiererhaltungszonen
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.1.25 -127 Zentrumszonen Zentrumszonen 4 bis 5 Vollgeschosse
/24/0/0 Zentrumszonen bis 3 Vollgeschosse
/40/0/0 Zentrumszonen 6 Vollgeschosse 30/60/0/0 Zentrumszonen 7 Vollgeschosse 40/80/0/0 Farbcode C/M/Y/K Fläche
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) ≥ 20 / < 22 Wohnzonen
Vollgeschoss
/0/20/0 Ausnützungsziffer in m2/m2 Baumassenziffer in m3/m2 Überbauungsziffer in %
/0/40/0 < 20 ≥ 20 < 1.2 ≥ 1.2 < 21 ≥ 21
Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m2/m2 Baumassenziffer in m3/m2 Überbauungsziffer in %
/13/40/0 < 30 < 1.3 < 20
/20/55/0 ≥ 30 / < 40 ≥ 1.3 / < 1.7 Farbcode C/M/Y/K Fläche
/28/70/0 ≥ 40 / < 50 ≥ 1.7 / < 2.0 ≥ 22 / < 25
/35/90/0 ≥ 50 ≥ 2.0 ≥ 25
Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m2/m2 Baumassenziffer in m3/m2 Überbauungsziffer in %
/48/60/0 < 55 < 2.4 < 21
/64/80/0 ≥ 55 / < 70 ≥ 2.4 / < 3.2 ≥ 21 / < 26
/80/100/0 ≥ 70 ≥ 3.2 ≥ 26
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Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m2/m2 Baumassenziffer in m3/m2 Farbcode C/M/Y/K Fläche
/100/63/0
/80/50/0 < 100 ≥ 100 < 3.1 ≥ 3.1
und mehr Vollgeschosse 0/100/10/0 Farbcode Wohnzonen sowie Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung Signatur der entsprechenden Wohnzone mit überlagernder Schraffur Rotation = 90° Balkenbreite = 3 mm Muster- darstellung
/0/0/0
/0/0/0 Industrie- und Gewerbezonen mit Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industrie- und Gewerbezonen mit eingeschränktem Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industriezonen ohne Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industrie- und Gewerbezonen
/0/0/0
/0/0/0
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/60/84/21 Weiler
/0/20/0 Freihaltezonen kommunale Freihaltezonen kommunale Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszonen Weiler Zonen für öffentliche Bauten Zonen für öffentliche Bauten
/0/0/15 Farbcode C/M/Y/K Fläche Erholungszonen Erholungszonen
/0/70/0
/0/60/0 Reservezonen Reservezonen 0/0/0/0 Innenliegende Bandierung Breite = 0.6 mm
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.1.25 -127 Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm
.50
.50
.40
.40 Dachgestaltung einschränkend Dachgestaltung erleichternd Bauweise
/30/0/20 ausgezogen
/100/0/0 ausgezogen
.50
.40
/30/0/20
.50
.40 ausgezogen Rotation = 90° Versatz = 3 mm Rotation = 135° Versatz = 3 mm ausgezogen Rotation = 135° Versatz = 3 mm
/100/0/0 Rotation = 90° Versatz = 3 mm
/30/0/20
/100/0/0
/100/0/0
/30/0/20
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Gebäudeabmessung einschränkend Gebäudeabmessung erleichternd Gebäudeabmessung (Hochhäuser) Gebäudeabmessung (Terrassenhäuser) ausgezogen Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm Bauweise
.50
.50
.40
.40 Rotation = 45° Versatz = 3 mm
/100/0/0
.50
.40
/0/0/80
.50
.40
/0/90/0
/30/0/20
/30/0/20 Rotation = 45° Versatz = 3 mm ausgezogen ausgezogen Rotation = 45° Versatz = 3 mm Rotation = 45° Versatz = 3 mm ausgezogen
/100/0/0
/0/0/80
/0/90/0
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.1.25 -127
.40 ausgezogen Rotation = 0° Versatz = 3 mm
.50 Wohnen Betriebsart einschränkend Betriebsart erleichternd Immissionen Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm Nutzweise
.00
.00
.40
.40 Abstand = 3 mm Abstand = 3 mm ausgezogen
.00
.40 Abstand = 3 mm ausgezogen
/0/0/50
/0/0/50
/30/0/20
/100/0/0
/0/0/80
/30/0/20
/100/0/0
/0/0/80 ausgezogen
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung Linien- dicke in mm Weitere Festlegungen der Bau- und Zonenordnung
.10 Bandierung innenliegend Abstand = 3 mm D = 1.5 mm Gestaltungsplanpflicht
.10
/0/0/0
/0/0/100 Bandierung innenliegend Abstand = 3 mm D = 1.5 mm Arealüberbauungen zulässig
/0/0/0
/0/90/0 Bandierung innenliegend
/0/90/0 Aussichtsschutz gleichseitiges Dreieck Seite = 1.5 mm Abstand = 3 mm
/0/0/100
/0/0/100 0.40 Flächen, Punkt- und Lineardarstellung gleichseitiges Dreieck Seite = 2 mm Abstand = 4 mm gleichseitiges Dreieck Seite = 4 mm Sonderbauvorschriften 0/100/100/0
/0/0/100 Breite = 0.4 mm ausgezogen Breite = 0.8 mm Breite = 0.4 mm
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/0/20/0
/0/60/0 kantonale und regionale Freihaltezonen kantonale Landwirtschaftszonen
.50 Höhereinstufung wegen Lärmvorbelastung ausgezogen
.50
.40 Rotation = 0° Versatz = 3 mm
/30/0/20
/30/0/20
/0/0/100
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung
.10
/0/0/100
/0/0/100 Bandierung innenliegend Abstand = 3 mm D = 1.5 mm Gestaltungspläne bestehend Gewässer 17/4/2/0 Linien- dicke in mm
/0/40/10 Wald
V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) 701.12
.1.25 -127 beantragte Festlegungen Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung
/0/0/0
/0/0/0 Bandierung innenliegend Breite = 0.4 mm Breite = 0.8 mm
/13/0/0 Breite = 0.4 mm
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Linie Definition Linie
gemäss 0/0/0/1 gestric 7.0 mm/ Ski- un PBG 00 0.18 helt 2.0 mm d Schlittellinien
gemäss 0/0/0/1 Bandier Striche Rotatio 45°/135 Abstand Baulini Versorg Anschlu PBG 00 0.18 ung = 2 mm n = 0°/90°/ ° = 4 mm en für ungsleitung und für ssgleise
gemäss 0/0/0/1 strich- 7.0 mm/ 7.0 mm/ 0.5 mm/ Baulini Betrieb sowie f Abs. 2 lit.c PBG 00 0.18 strich-punktiert 1.5 mm/ 3.0 mm/ 3.0 mm en für sanlagen zu Verkehrsbauten ür Fluss- und Bachkorrekturen
gemäss 0/0/0/1 strich- 7.0 mm/ 0.5 mm/ 0.5 mm/ Verkehr Strasse Abs. 2 lit.b PBG 00 0.18 punkt-punktiert 2.0 mm/ 1.5 mm/ 2.0 mm sbaulinien für n, Wege und Plätze
gemäss 0/0/0/1 strich- 7.0 mm/ 0.5 mm/ 0/0/0/1 Abs. 2 lit.a PBG 00 0.18 punktiert 3.5 mm/ 3.5 mm 00 Waldabstandslinien
gemäss Abs. 2 PBG
.18 gestrichelt
.0 mm/1.5 mm
V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) 701.12
.1.25 -127 Farbcode C/M/Y/K Bandierung
/85/100/5 Linien durchgestrichen Länge = 5.0 mm Rotation = 45° Abstand = 1.5 mm projektierte Liniendarstellungen Baulinien die Gegenstand einer anderen, noch nicht rechtskräftigen Baulinien- vorlage sind
/5/80/0 Bandierung aussenliegend Breite = 1.0 mm Liniendarstellungen als Festlegungen in Ergänzungsplänen Massstab 1:1000/1:500 Grundsätze Entsprechende Linienart mit Bandierung Bandierung aussenliegend Breite = 2.5 mm
/35/40/0 aufzuhebende Liniendarstellungen Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Waldabstandslinie: Bandierung waldseitig,
/2/40/0, Breite = 1.0mm) RRB Nr. 2345/1998 rechtskräftige Liniendarstellungen Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Waldabstandslinie: Bandierung waldseitig,
/2/40/0, Breite = 2.5mm)
.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Anschlusspunkte RRB Nr. 2351/1998
/0/0/0
.18 RRB Nr. 2351/1998 R R B N r . Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Linien- dicke in mm
/0/0/100 Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Verkehrsbaulinie: Bandierung aussenliegend,
/15/0/0, Breite = 2.5 mm) Liniendarstellungen als Festlegungen in Ergänzungsplänen Massstab 1:1000/1:500
V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) 701.12
.1.25 -127
/0/0/100 0.18 gestrichelt
.0 mm/1.5 mm rechtskräftige Waldabstandslinien Farbcode C/M/Y/K Linie Definition Linie Bandierung Darstellungen der Waldabstandslinien im Ergänzungsplan (EP4) Massstab 1:1000/1:500 RRB Nr. 2345/1998
/2/40/0 Bandierung/Beschriftung Waldseitig liegend Breite = 2.5 mm Linien- dicke in mm Darstellungen der Baulinien im Ergänzungsplan (EP 10) Massstab 1:1000/1:500 rechtskräftige Baulinien RRB Nr. 2351/1998
/15/0/0 Bandierung/Beschriftung aussenliegend Breite = 2.5 mm
/0/0/100 0.18 strich-punktiert
.0 mm/3.5 mm/
.5 mm/3.5 mm
gemäss Abs. 2 PBG
Besondere Zwecke bei Verkehrsbaulinien ( PBG) sowie
Rechtswirkungen des Baulinienplanes ( können farblich differenziert oder mi Abs. 2 PBG) t Beschriftung dargestellt werden