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701.12

Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen

VDNP

Präambel

V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) 701.12

1.1.25 -127

Verordnung

über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

(vom 11. Mai 2016)1, 2

Der Regierungsrat,

Art. 359

Abs gestütztauf tember 1975 beschliesst A. Allgemei

lit.adesPlanungs-undBaugesetzesvom7.Sep- (PBG)3, : ne Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand verbindlich 2 FürdieDar plänen gilt Verbindlich Nutzungsplä

Diese Verordnung regelt die einheitliche Darstellung von en kommunalen Nutzungsplänen. stellungvonverbindlichenüberkommunalenNutzungs- die Verordnung sinngemäss. e ne

Art. 2

Die Genehmigung gemäss § 5 PBG setzt voraus, dass die Darstellung den Vorgaben der Verordnung und den Signaturen gemäss Anhang entspricht.

Die Baudirektion kann Abweichungen von den Vorgaben gestat- ten, wenn

  1. die zur Verfügung gestellten Signaturen oder Ergänzungspläne für eine zweckmässige Darstellung aufgrund örtlicher oder sachlicher Besonderheiten nicht ausreichen oder
  2. die Lesbarkeit nicht gegeben ist.

Sie führt eine Liste der Abweichungen und macht diese zugäng- lich. Unverbindliche Nutzungspläne

Art. 3

Nutzungspläne, die inhaltlich oder in der Darstellung vom genehmigtenNutzungsplanabweichen,sindunverbindlich.Diesistauf den Nutzungsplänen zu vermerken. Darstellungs- umfang

Art. 4

Das Ergebnis der Nutzungsplanungen wird im Grund- zonenplan dargestellt, sofern diese Verordnung nicht die Darstellung in Ergänzungsplänen vorschreibt.

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Zur Orientierung wird im Grundzonenplan der Übersichtsplan hinterlegt.FürErgänzungsplänekannjenachgewähltemMassstabder Übersichtsplan oder der Plan für das Grundbuch hinterlegt werden.

Für Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne gelten die Dar- stellungsvorgaben der Ergänzungspläne. Plan- beschriftung und Legende

Art. 5

Nutzungspläne enthalten ein Titel- und ein Legendenblatt. Sie weisen den Massstab und die Nordrichtung aus.

Das Titelblatt enthält mindestens folgende Elemente:

  1. Bezeichnung des Plans (Plantitel),
  2. Kantons- und Gemeindenamen,
  3. Erlass- und Genehmigungsvermerk,
  4. Erstellungs- und Druckdatum.

Das Legendenblatt weist die Plandarstellungen als Festlegungen oder Informationsinhalte aus.

Art. 6 Massstab 2 Die Mas grundeige B. Grundz Darstellu

Der Massstab für den Grundzonenplan beträgt 1:5000. sstäbe für Ergänzungspläne sind so zu wählen, dass die ntümerverbindlichen Vorgaben eindeutig hervorgehen. onenpläne ng der Zonen

Art. 7

Die Zonen werden mit der entsprechenden Signatur dar- gestellt und beschriftet.

Die Beschriftung enthält:

  1. die Bezeichnung der Zone gemäss den Bauvorschriften,

Art. 255

b. die Nutzungsziffer gemäss § 3 DieNutzungspläneenthaltendie , 256 oder 258 PBG. ZuweisungderEmpfindlichkeits- stufen. Überlagernde Festlegungen

Art. 8

Die Signaturen für überlagernde Festlegungen können mit einer Beschriftung verdeutlicht werden. Informations- inhalte

Art. 9

FolgendeFestlegungenwerdenimGrundzonenplanalsInfor- mationsinhalte dargestellt:

  1. kommunale Informationsinhalte:

. öffentliche und private Gestaltungspläne,

Art. 234

. beantragte Festlegungen gemäss PBG,

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.1.25 -127

  1. überkommunale Informationsinhalte:

. überkommunale Zonen und Festlegungen,

. kantonale Gestaltungspläne,

. Waldflächen,

. nicht eingezonte Gewässerflächen,

. Hochleistungsstrassen ausserhalb der Bauzone sowie nicht ein- gezonte Hochleistungsstrassen und Eisenbahnareale.

Die Legende verweist auf rechtskräftige Ergänzungspläne.

Der Gemeindevorstand führt die Informationsinhalte nach.

  1. Ergänzungspläne

Art. 10

Der Grundzonenplan kann mit folgenden Plänen ergänzt werden:5

  1. Kernzonen und Weiler (EP 1),
  2. Quartiererhaltungszonen (EP 2),
  3. Zentrumszonen (EP 3),
  4. Wald- oder Gewässerabstandslinien (EP 4),
  5. Baulinienpläne (EP 5),
  6. Hochhäuser (EP 6),
  7. Aussichtsschutz (EP 7),
  8. Bäume und Begrünung (EP 8),
  9. Aussenantennen (EP 9),
  10. Vorgaben zu Wohnnutzungen (EP 10),
  11. Vorgaben zu erneuerbaren Energien (EP 11),
  12. Feinerschliessung und Parkierung (EP 12),
  13. Sonderbauvorschriften (EP 13),
  14. öffentliche Gestaltungspläne (EP 14),
  15. private Gestaltungspläne (EP 15),
  16. Stellung und äussere Abmessungen von Bauten (EP 16),
  17. Uferbereiche (EP 17).

DieGemeindenkönnenInhaltederErgänzungspläne,soweitdies zweckmässig ist, zusammengefasst darstellen.

Ergänzungspläne können weitere öffentlich-rechtliche Eigentums- beschränkungen als Informationsinhalte enthalten. Es werden die für den Kataster definierten Signaturen verwendet.

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

  1. Übergangsbestimmung

Art. 11

DieBestimmungendieserVerordnungsindaufalleNutzungs- planungen anwendbar, die der Baudirektion im Zeitpunkt des Inkraft-

Art. 87a

tretens noch nicht zur Vorprüfung gemäss Abs. 1 PBG einge- reicht worden sind.

OS 71, 246; Begründung siehe ABl 2016-05-27.

Inkrafttreten: 1.August 2016.

LS 700.1.

Fassung gemäss RRB vom 17.April 2019 (OS 75, 294; ABl 2019-05-03). In Kraft seit 1.Juni 2020.

Fassung gemäss RRB vom 25.September 2024 (OS 79, 426; ABl 2024-10-11). In Kraft seit 1.Dezember 2024.

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.1.25 -127 Anhang zur Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Lesehilfe Nutzungsmass einschränkend 100/30/0/20 0.50

.18 Beispiel: kommunale Zone Farbcode C/M/Y/K Fläche historische Kernzonen 23/40/56/14 Die Angaben beziehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, auf die im gedruckten Plan dargestellten Grössen (1:5000) Rotation Nullrichtung = 0° = horizontal Versatz Bei Schraffuren Abstand von Linie zu Linie Abstand Bei Punktschraffuren von Zentrum zu Zentrum Beispiel: Analog bei Liniendarstellungen Beispiel: Beispiel: überlagernde Festlegung Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm

.00 Abstand = 3 mm in mm gleichseitiges Dreieck Seite = 2 mm Abstand = 4 mm Rotation = 135° Versatz = 3 mm

/30/0/20 ausgezogen

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.1.25 -127

  1. Grundsätze Prioritäten Ebenen Grundzonenplan Beschriftungen Beantragte Festlegungen Überlagernde Festlegungen Übersichtsplan Grundzonierungen Verkehrsflächen Gewässer Wald Landwirtschaft Grenzen der Grundzonierungen Beschriftungen Farbcode C/M/Y/K Text Textbeispiel Textsignaturen 0/0/0/100 öB
  2. Grundlagen Übersichtsplan 70/65/60/15 Plan für das Grundbuch geregelte Darstellung gemäss Weisung ©Amtliche Vermessung ± Darstellung des Planes für das Grundbuchª

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

  1. Kommunale Zonen Grenzen Linien- dicke in mm Farbcode C/M/Y/K Zonengrenzen 0/0/0/100 0.5 Kernzonen historische Kernzonen 23/40/56/14 erweiterte Kernzonen 12/20/28/7 Farbcode C/M/Y/K Fläche Quartiererhaltungszonen

/40/0/0 Quartiererhaltungszonen

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.1.25 -127 Zentrumszonen Zentrumszonen 4 bis 5 Vollgeschosse

/24/0/0 Zentrumszonen bis 3 Vollgeschosse

/40/0/0 Zentrumszonen 6 Vollgeschosse 30/60/0/0 Zentrumszonen 7 Vollgeschosse 40/80/0/0 Farbcode C/M/Y/K Fläche

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) ≥ 20 / < 22 Wohnzonen

Vollgeschoss

/0/20/0 Ausnützungsziffer in m2/m2 Baumassenziffer in m3/m2 Überbauungsziffer in %

/0/40/0 < 20 ≥ 20 < 1.2 ≥ 1.2 < 21 ≥ 21

Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m2/m2 Baumassenziffer in m3/m2 Überbauungsziffer in %

/13/40/0 < 30 < 1.3 < 20

/20/55/0 ≥ 30 / < 40 ≥ 1.3 / < 1.7 Farbcode C/M/Y/K Fläche

/28/70/0 ≥ 40 / < 50 ≥ 1.7 / < 2.0 ≥ 22 / < 25

/35/90/0 ≥ 50 ≥ 2.0 ≥ 25

Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m2/m2 Baumassenziffer in m3/m2 Überbauungsziffer in %

/48/60/0 < 55 < 2.4 < 21

/64/80/0 ≥ 55 / < 70 ≥ 2.4 / < 3.2 ≥ 21 / < 26

/80/100/0 ≥ 70 ≥ 3.2 ≥ 26

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.1.25 -127

Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m2/m2 Baumassenziffer in m3/m2 Farbcode C/M/Y/K Fläche

/100/63/0

/80/50/0 < 100 ≥ 100 < 3.1 ≥ 3.1

und mehr Vollgeschosse 0/100/10/0 Farbcode Wohnzonen sowie Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung Signatur der entsprechenden Wohnzone mit überlagernder Schraffur Rotation = 90° Balkenbreite = 3 mm Muster- darstellung

/0/0/0

/0/0/0 Industrie- und Gewerbezonen mit Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industrie- und Gewerbezonen mit eingeschränktem Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industriezonen ohne Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industrie- und Gewerbezonen

/0/0/0

/0/0/0

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

/60/84/21 Weiler

/0/20/0 Freihaltezonen kommunale Freihaltezonen kommunale Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszonen Weiler Zonen für öffentliche Bauten Zonen für öffentliche Bauten

/0/0/15 Farbcode C/M/Y/K Fläche Erholungszonen Erholungszonen

/0/70/0

/0/60/0 Reservezonen Reservezonen 0/0/0/0 Innenliegende Bandierung Breite = 0.6 mm

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.1.25 -127 Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm

  1. Überlagernde Festlegungen Ausnützung Nutzungsmass einschränkend Nutzungsmass erleichternd

.50

.50

.40

.40 Dachgestaltung einschränkend Dachgestaltung erleichternd Bauweise

/30/0/20 ausgezogen

/100/0/0 ausgezogen

.50

.40

/30/0/20

.50

.40 ausgezogen Rotation = 90° Versatz = 3 mm Rotation = 135° Versatz = 3 mm ausgezogen Rotation = 135° Versatz = 3 mm

/100/0/0 Rotation = 90° Versatz = 3 mm

/30/0/20

/100/0/0

/100/0/0

/30/0/20

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Gebäudeabmessung einschränkend Gebäudeabmessung erleichternd Gebäudeabmessung (Hochhäuser) Gebäudeabmessung (Terrassenhäuser) ausgezogen Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm Bauweise

.50

.50

.40

.40 Rotation = 45° Versatz = 3 mm

/100/0/0

.50

.40

/0/0/80

.50

.40

/0/90/0

/30/0/20

/30/0/20 Rotation = 45° Versatz = 3 mm ausgezogen ausgezogen Rotation = 45° Versatz = 3 mm Rotation = 45° Versatz = 3 mm ausgezogen

/100/0/0

/0/0/80

/0/90/0

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.1.25 -127

.40 ausgezogen Rotation = 0° Versatz = 3 mm

.50 Wohnen Betriebsart einschränkend Betriebsart erleichternd Immissionen Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm Nutzweise

.00

.00

.40

.40 Abstand = 3 mm Abstand = 3 mm ausgezogen

.00

.40 Abstand = 3 mm ausgezogen

/0/0/50

/0/0/50

/30/0/20

/100/0/0

/0/0/80

/30/0/20

/100/0/0

/0/0/80 ausgezogen

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung Linien- dicke in mm Weitere Festlegungen der Bau- und Zonenordnung

.10 Bandierung innenliegend Abstand = 3 mm D = 1.5 mm Gestaltungsplanpflicht

.10

/0/0/0

/0/0/100 Bandierung innenliegend Abstand = 3 mm D = 1.5 mm Arealüberbauungen zulässig

/0/0/0

/0/90/0 Bandierung innenliegend

/0/90/0 Aussichtsschutz gleichseitiges Dreieck Seite = 1.5 mm Abstand = 3 mm

/0/0/100

/0/0/100 0.40 Flächen, Punkt- und Lineardarstellung gleichseitiges Dreieck Seite = 2 mm Abstand = 4 mm gleichseitiges Dreieck Seite = 4 mm Sonderbauvorschriften 0/100/100/0

/0/0/100 Breite = 0.4 mm ausgezogen Breite = 0.8 mm Breite = 0.4 mm

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.1.25 -127

  1. Überkommunale Zonen Linien- dicke in mm Übrige Inhalte Farbcode C/M/Y/K Fläche Definition Schraffur Umrandung

/0/20/0

/0/60/0 kantonale und regionale Freihaltezonen kantonale Landwirtschaftszonen

.50 Höhereinstufung wegen Lärmvorbelastung ausgezogen

.50

.40 Rotation = 0° Versatz = 3 mm

/30/0/20

/30/0/20

/0/0/100

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung

  1. Informationsinhalte Flughäfen und Flugplätze Hochleistungsstrassen Bahnareale Verkehrsflächen ausserhalb Bauzonen 0/0/5/0 xxx

.10

/0/0/100

/0/0/100 Bandierung innenliegend Abstand = 3 mm D = 1.5 mm Gestaltungspläne bestehend Gewässer 17/4/2/0 Linien- dicke in mm

/0/40/10 Wald

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.1.25 -127 beantragte Festlegungen Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung

  1. Temporäre Festlegungen

/0/0/0

/0/0/0 Bandierung innenliegend Breite = 0.4 mm Breite = 0.8 mm

/13/0/0 Breite = 0.4 mm

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Linie Definition Linie

  1. Liniendarstellungen Allgemeine Liniendarstellungen sowie Liniendarstellungen als Informations- inhalte in Ergänzungsplänen Massstab 1:1000/1:500 Linien- dicke in mm Gewässerabstandslinien

Art. 67

gemäss 0/0/0/1 gestric 7.0 mm/ Ski- un PBG 00 0.18 helt 2.0 mm d Schlittellinien

Art. 111

gemäss 0/0/0/1 Bandier Striche Rotatio 45°/135 Abstand Baulini Versorg Anschlu PBG 00 0.18 ung = 2 mm n = 0°/90°/ ° = 4 mm en für  ungsleitung und für ssgleise

Art. 96

gemäss 0/0/0/1 strich- 7.0 mm/ 7.0 mm/ 0.5 mm/ Baulini Betrieb sowie f Abs. 2 lit.c PBG 00 0.18 strich-punktiert 1.5 mm/ 3.0 mm/ 3.0 mm en für sanlagen zu Verkehrsbauten  ür Fluss- und Bachkorrekturen

Art. 96

gemäss 0/0/0/1 strich- 7.0 mm/ 0.5 mm/ 0.5 mm/ Verkehr Strasse Abs. 2 lit.b PBG 00 0.18 punkt-punktiert 2.0 mm/ 1.5 mm/ 2.0 mm sbaulinien für  n, Wege und Plätze

Art. 96

gemäss 0/0/0/1 strich- 7.0 mm/ 0.5 mm/ 0/0/0/1 Abs. 2 lit.a PBG 00 0.18 punktiert 3.5 mm/ 3.5 mm 00 Waldabstandslinien

Art. 66

gemäss Abs. 2 PBG

.18 gestrichelt

.0 mm/1.5 mm

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.1.25 -127 Farbcode C/M/Y/K Bandierung

/85/100/5 Linien durchgestrichen Länge = 5.0 mm Rotation = 45° Abstand = 1.5 mm projektierte Liniendarstellungen Baulinien die Gegenstand einer anderen, noch nicht rechtskräftigen Baulinien- vorlage sind

/5/80/0 Bandierung aussenliegend Breite = 1.0 mm Liniendarstellungen als Festlegungen in Ergänzungsplänen Massstab 1:1000/1:500 Grundsätze Entsprechende Linienart mit Bandierung Bandierung aussenliegend Breite = 2.5 mm

/35/40/0 aufzuhebende Liniendarstellungen Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Waldabstandslinie: Bandierung waldseitig,

/2/40/0, Breite = 1.0mm) RRB Nr. 2345/1998 rechtskräftige Liniendarstellungen Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Waldabstandslinie: Bandierung waldseitig,

/2/40/0, Breite = 2.5mm)

.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Anschlusspunkte RRB Nr. 2351/1998

/0/0/0

.18 RRB Nr. 2351/1998 R R B N r . Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Linien- dicke in mm

/0/0/100 Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Verkehrsbaulinie: Bandierung aussenliegend,

/15/0/0, Breite = 2.5 mm) Liniendarstellungen als Festlegungen in Ergänzungsplänen Massstab 1:1000/1:500

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.1.25 -127

/0/0/100 0.18 gestrichelt

.0 mm/1.5 mm rechtskräftige Waldabstandslinien Farbcode C/M/Y/K Linie Definition Linie Bandierung Darstellungen der Waldabstandslinien im Ergänzungsplan (EP4) Massstab 1:1000/1:500 RRB Nr. 2345/1998

/2/40/0 Bandierung/Beschriftung Waldseitig liegend Breite = 2.5 mm Linien- dicke in mm Darstellungen der Baulinien im Ergänzungsplan (EP 10) Massstab 1:1000/1:500 rechtskräftige Baulinien RRB Nr. 2351/1998

/15/0/0 Bandierung/Beschriftung aussenliegend Breite = 2.5 mm

/0/0/100 0.18 strich-punktiert

.0 mm/3.5 mm/

.5 mm/3.5 mm

Art. 96

gemäss Abs. 2 PBG

Art. 97

Besondere Zwecke bei Verkehrsbaulinien ( PBG) sowie

Art. 99

Rechtswirkungen des Baulinienplanes ( können farblich differenziert oder mi Abs. 2 PBG) t Beschriftung dargestellt werden