1 Der Kantonsrat weist dem Fonds mit dem Budget jährliche Einlagen von 40–60 Mio. Franken zu.
Fällt der Bestand des Fonds unter einen Betrag von 30 Mio. Fran- ken, weist der Kantonsrat dem Fonds mit dem Budget jährliche Einlagen von 50–80 Mio. Franken zu.
Für Renaturierungen im Bereich von öffentlichen Gewässern wer- den davon jährlich 5 Mio. Franken bereitgestellt.
Erreicht der Fonds einen Bestand von 100 Mio. Franken, ist die Ein- lage so festzulegen, dass sich der Bestand des Fonds nicht weiter erhöht.
Die Beträge gemäss Abs.1–4 werden jährlich dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst. Basis ist der Indexstand am 28. Februar 2018.