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702.476

Beschluss des Regierungsrates über das Vogelschutzgebiet am Greifensee

Präambel

1 702.476 1.1.16 - 91 Beschluss des Regierungsrates über das Vogelschutzgebiet am Greifensee (vom 14. August 1958)1 I. Der Uferstreifen des Greifensees zwischen der Wasserkante und der Strandbodenvermarkung ist staatliches Schongebiet für Vögel. II. Das Vogelschutzgehölz auf dem Gebiet der Gemeinde Uster an der Mündung des Aabaches in den Greifensee umfasst das öffent- liche Strandgebiet von der Mündung desAabachesseeabwärtsbiszum Gittermast der Starkstromleitung der Schweizerischen Bundesbahnen. III. Das Betreten des Vogelschutzgehölzes ist jedermann ohne Zustimmung der Finanzdirektion verboten. IV. VeröffentlichungimAmtsblatt2 undinderGesetzessammlung. 1 OS 40, 360 und GS V, 236. 2 ABl 1958, 781 vom 22.August 1958.

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