In dieser Verordnung bedeuten:
- Datenhaltung: elektronische Speicherung von Daten,
- Datenintegration: Zusammenführen von Informationen aus ver- schiedenen Datenbeständen, um die Daten für verschiedene Auf- gaben nutzbar zu machen,
- Datenübermittlung: Datentransport und Weitergabe von Daten insbesondere im Abrufverfahren,
- Gebäude- und Wohnungsregister (GWR): eidgenössisches Register mit Angaben zu Gebäuden mit den dazugehörigen Wohnungen gemäss VGWR,