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711.13

Beschluss des Regierungsrates zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung von Missständen bei Siloanlagen

Präambel

1 711.13 1.1.16 - 91 Beschluss des Regierungsrates zur Anordnung von Massnahmen zur Behebung von Missständen bei Siloanlagen (vom 31. März 1976)1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Den zuständigen Behörden der zürcherischen Gemeinden wird gestützt auf § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Gewässerschutz vom 22. Januar 19752 die Befugnis zur Anordnung der erforderlichen Mass- nahmen zur Behebung von Missständen bei der Abwasserbeseitigung von Futtersiloanlagen übertragen. II. Die Gemeinden haben den Vollzug der Auflagen zu kontrol- lieren und dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau von ihren Anordnungen Kenntnis zu geben. III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung. 1 OS 46, 72 und GS V, 356. 2 LS 711.11.