Dieses Gesetz regelt die Abfallwirtschaft mit dem Zweck, in Ausführung und Ergänzung der Bundesgesetzgebung über den Um- weltschutz und über den Gewässerschutz Menschen, Tiere und Pflan- zen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen, die Qualität von Luft, Wasser und Boden zu erhalten und zu verbessern sowie Stoffe haushälterisch zu verwenden.
Unter dieses Gesetz fälltnamentlich dieBewirtschaftung von Sied- lungsabfällen, Abfällen aus Industrie, Gewerbe und Dienstleistungs- betrieben, von Altlasten, verschmutztem Aushub, ausgedienten Fahr- zeugen, Klärschlamm und von Sonderabfällen.
IndiesemGesetznichtgeregeltistdieBehandlungvonAbwässern, die in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen, radioaktiven Abfäl- len, Tierkörpern, Metzgereiabfällen und Konfiskaten. Grundsätze der Abfallwirtschaft