Kantonale und kommunale Amtsstellen, Betriebe sowie un- selbstständige Anstalten beachten bei allen Tätigkeiten die Grund- sätze der Abfallwirtschaft, insbesondere
- bei der Planung, Ausschreibung und Erstellung von Hoch-und Tief- bauten sowie von technischen Anlagen,
- beim Unterhalt von Bauten und Anlagen, wie Gebäuden, Strassen, Grünanlagen,
- beimEinkaufund derVerwendungvonMaschinen,Mobilien,Fahr- zeugen, Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien,
- bei der Vergabe von Aufträgen. Errichtungs- bewilligung und Betriebs- bewilligung