DieVerleihungerstrecktsichaufdieAusnutzungderWas- serkräfte der Sihl durch Erstellung einer Staumauer oder eines Stau- dammes in der Schlagen bei Einsiedeln zur Bildung eines künstlichen Sammelbeckens östlich von Einsiedeln mit einer gemäss Experten- bericht vom März 1908 in Aussicht genommenen Höhe der Überfall- kante der Stauanlage von 892,60 m über Meer und zur Ausnutzung des Gefälles zwischen dem Stausee und dem Zürichsee (Obersee) durch den Bau eines Stollens und einer Druckleitung zu einem Maschinen- haussüdlich vonLidwyl bei AltendorfundAbleitung des Wassers in den Zürichsee, entsprechend der vorgelegten Übersichtskarte 1:25000.
Die Wassernutzung der Sihl darf keine vollständige sein. Die Sihl ist aus dem Stausee so zu dotieren, dass ihre Wassermenge beim Ein- trittindenKantonZürichoberhalbHüttennieunter2,5m3/sek.zurück- geht. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Abflussverhältnisse der Sei- tenbäche, die sich zwischen dem Stausee und der Kantonsgrenze in die Sihl ergiessen, nicht in nachteiliger Weise verändert werden.