747.5
Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz, St. Gallen und der Südostbahn betreffend den künftigen Unterhalt der Kanäle, die Beleuchtungsanlage und den Beleuchtungsbetrieb am Seedamm zu Rapperswil
Präambel
1 747.5 1.1.16 - 91 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz, St.Gallen und der Südostbahn betreffend den künftigen Unter- halt der Kanäle, die Beleuchtungsanlage und den Beleuchtungsbetrieb am Seedamm zu Rapperswil (vom 2. Oktober 1908)1 a.VondenUnterhaltskostenderSchifffahrtskanäleübernehmendie dreibeteiligtenKantonezusammenzweiDrittel,dieSüdostbahneinen Drittel. b. c. DiedreiKantoneverteilendieauf sieentfallenden Beiträge in der Weise, dass Zürich 30%, St. Gallen und Schwyz je 35% übernehmen. d. und e.2 f. 1 OS 40, 1487 und GS V, 664. 2 Gegenstandslose Bestimmungen.