1 Die Bezirksärztinnen und Bezirksärzte und ihre Stellver- tretungen beziehen jährlich Wartegelder sowie Entschädigungen für die einzelnen Verrichtungen.
Die für besondere Aufgaben im ganzen Kanton eingesetzten aus- serordentlichen Bezirksärztinnen und Bezirksärzte werden lediglich für die einzelnen Verrichtungen entschädigt.
Den von der Bezirksärztin oder vom Bezirksarzt Zürich zugezo- genen ausserordentlichen Stellvertretungen für den polizeiärztlichen Dienst werden Fr. 400 je Dienstwoche ausgerichtet. Für die einzelnen VerrichtungenwerdensieausschliesslichnachderVerordnungüberdie Gebühren und Kostenansätze der Strafverfolgungsbehörden3 entschä- digt.