den Kinderbetreuung mit Sitz im Kanton Zürich, die von der öffent- entschädigungen lichen Hand betrieben werden, auf Gesuch hin Ausfallentschädigun- gen für die in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. 2 Die Ausfallentschädigungen decken 100% der entgangenen Be-
treuungsbeiträge. 3 Sind in den Betreuungsbeiträgen Kosten für Mahlzeiten und andere
Sachkosten enthalten, werden Fr. 8 pro Tag und Kind abgezogen. 4 Im Übrigen richten sich die Ausrichtung und Bemessung der Aus-
fallentschädigungen sinngemäss nach