Die Gemeinden organisieren die Schulzahnpflege. Sie um- fasst:
. vorbeugende Massnahmen gegen den Gebisszerfall bei Schülern,
. die regelmässige Aufklärung von Eltern und Schülern über die zweckmässige Ernährung und Mundpflege,
. die regelmässige zahnärztliche Untersuchung und Behandlung der Schüler.
AusserdemkönnenvonZeitzuZeitstatistischeErhebungenüber dasAusmassderZahnschädenbeidenSchülerngetroffenwerden.Die GesundheitsdirektionunddieBildungsdirektion8 sindbefugt,imgegen- seitigen Einvernehmen selbst solche Erhebungen vorzunehmen.