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861.34

Tarifordnung für den Bezug von Alarmierungskomponenten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ)

Präambel

Tarifordnung Alarmierung 861.34

1.4.19 -104

Tarifordnung

für den Bezug von Alarmierungskomponenten

der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich

und Alarmierungsdienstleistungen

der Einsatzleitzentrale (ELZ)

(vom 17. Dezember 2018)1

Die Direktion der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich,

Art. 24

gestützt auf a Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das

Art. 15der

Feuerwehrverord Feuerwehrwesenvom24.September19783, -

Art. 4der

Geb nung vom 22.April20094 und tungsbehörden vom 30. Juni ührenordnungfürdieVerwal- 19662, beschliesst: Anwendungs- bereich

Art. 1

DieTarifordnungbestimmt,welcheKostendenPartnerorga-

Art. 15

nisationen und Privaten gemäss für von der GVZ zur Verfügung g und-dienstleistungenauferlegtwe für denBezugvonzusätzlichenPage mungvonDienstleistungsaufgaben 2 Die Tarifordnung findet keine einer Leistungsvereinbarung mit 3 Die GVZ regelt die Voraussetz mierungskomponenten für die Ers Abs. 2 der Feuerwehrverordnung estellte Alarmierungskomponenten rden.DieTarifordnunggiltsinngemäss rnderFeuerwehrfürdieWahrneh- sowiezusätzlichenReservepagern. Anwendung, wenn die Kosten in der GVZ geregelt sind. ungen zur Finanzierung der Alar- talarmierung der Feuerwehr in einer separaten Weisung. Anspruchs- berechtigung und Rechnung- stellung

Art. 2

AnspruchsberechtigteStellegegenüberdenBezügerngemäss

Art. 1

Abs. 1 ist die GVZ.

Die Rechnungstellung durch die GVZ erfolgt jährlich jeweils im Oktober des laufenden Jahres. Für angebrochene Monate erfolgt die Rechnungstellung anteilmässig. Tarif Alarmierungs- komponenten

Art. 3

Jährliche Pager- und Verwaltungskosten pro Teilnehmer Miete des Pagers (inkl. Ladegerät und Abonnement) Fr. 324.00 Verwaltungskosten (inkl. Programmierung GVZ-RIC sowie Mutationen) Fr. 36.00 Total Fr. 360.00

.34 Tarifordnung Alarmierung Nutzungskosten pro Fall Pager-Ruf (GVZ-RIC) Fr. 0.50 Ersatz verlorener oder zerstörter Pager Fr. 250.00 Reinigung verschmutzter Pager oder Zubehör bei Rücksendung Fr. 25.00 Sonderprogrammierung Pager (nicht GVZ-RIC) Fr. 100.00 Zubehör und Ersatzteile Preisliste GVZ Kosten für den Bezug von Alarmierungs- dienstleistun- gen der ELZ

Art. 4

Für die Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: Jährliche Lizenzkosten Feuerwehr-Administrations-System (FAS) pro Organisation Lizenzkosten FAS Fr. 195.00 Jährliche Kosten Alarmierungsdienstleistungen der ELZ pro Teilnehmer Kostenanteil ELZ (Pager- und SMS-Alarmierung) inkl. Transfer auf Pager- und SMS-Gateway ab Einsatzleitsystem und Rückfall- ebene Telefonalarmierung Fr. 30.00 Ist ein Teilnehmer in mehreren Organisationen, so wird der Kostenanteil derjenigen Organisation in Rechnung gestellt, in der er mit dem Status «Primär» eingeteilt ist. Kostenanteil ELZ Telefonkonferenz (TK) und Autonome Konferenz (AK): – TK mit Gesprächsbeteiligung der ELZ Fr. 264.00 – AK ohne Gesprächsbeteiligung der ELZ Fr. 120.00 Ist ein Teilnehmer derselben Organisation in mehrere TK oder AK eingeteilt, so wird dessen Kostenanteil nur einmal in Rechnung gestellt.

Art. 5

Inkraftsetzung 1 OS 74, 168; B Diese Tarifordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft. egründung siehe ABl 2018-12-21.

LS 682.

LS 861.1.

LS 861.2.