Bewilligungspflichtig sind Veranstaltungen, bei denen
- in erheblichem Masse technische Hilfsmittel wie Licht- oder Ver- stärkeranlagen verwendet werden oder
- voraussichtlich mehr als 500 Personen teilnehmen.
Die Bewilligung kann verweigert oder mit Bedingungen und Auf- lagen versehen werden, wenn die Walderhaltung oder andere öffent- liche Interessen wie der Schutz des Wildes, insbesondere in der Zeit zwischen 15. April und 15. Juni, oder der Naturschutz dies verlangen.
Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 100 teilnehmenden Personen sind meldepflichtig. Die Gemeinde sorgt dafür, dass die Veranstalter die Interessen im Sinne von Abs. 2 berücksichtigen.
Bewilligungsgesuche sind mindestens zwei, Meldungen einen Mo- nat im Voraus bei der Gemeinde einzureichen. Die Gesuche enthalten alle notwendigen Angaben, insbesondere über die voraussichtliche Zahl der Teilnehmenden, die räumliche und zeitliche Beanspruchung des Waldes und die Infrastruktur. Reiten und Radfahren