Dieses Gesetz regelt den entgeltlichen Personentransport mit Taxis oder Limousinen.
Es gilt nicht für:
- Behinderten-, Schüler-, Arbeiter- und Ambulanztransporte,
- Personentransporte mit Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindig- keit von 30 km/h,
- Personentransporte, bei denen der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und wenn die Fahrstrecke nicht mehr als 50 km beträgt,
- Mitfahrgelegenheiten, bei denen mitfahrende Personen höchstens den auf sie entfallenden Anteil an den Fahrzeugkosten decken.
- Taxis