und Limousinen vom 25. März 2019 (PTLG)3, verordnet:
935.513
Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette
Präambel
Reglement – Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette 935.513 Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette (vom 19. September 2023)1, 2
Die Volkswirtschaftsdirektion, gestützt auf
§ 14 des Gesetzes über den Personentransport mit Taxis
§ 1 Wer im Kanton Zürich Limousinendienste ausführt und sei- Anwendungs-
nen Geschäfts- oder Wohnsitz im Kanton Zürich hat, muss an seinem bereich Fahrzeug eine Plakette gemäss den Vorgaben dieses Reglements an- bringen.
§ 2 Die Plakette ist quadratisch mit einer Seitenlänge von 60 mm Format und
(vgl. Figur im Anhang). Gestaltung
§ 3 Die Plakette ist am Fahrzeug gut sicht- und lesbar direkt an Platzierung
der Innenseite der Frontscheibe aufzukleben.
§ 4 1 Die Plakette ist nur für ein Fahrzeug gültig und darf nicht Übertragung
auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. 2 Bei einem Halterwechsel darf sie zusammen mit dem Fahrzeug
übertragen werden, wenn dieses auch von der neuen Halterin oder dem neuen Halter als Limousinenfahrzeug im Kanton Zürich gemeldet wird.
§ 5 Die Plakette gilt als entwertet, wenn sie Entwertung
a. nach der Befestigung vom Fahrzeug entfernt wird, b. vom Trägerpapier entfernt und nicht direkt am Fahrzeug aufge- klebt wird, c. nicht nach den Vorgaben gemäss
§ 3 angebracht wurde,
d. oder der Originalklebstoff manipuliert wurde, e. nicht mit dem Originalklebstoff an das Fahrzeug geklebt wurde.
§ 6 Muss die Frontscheibe eines Fahrzeugs wegen Beschädigung Ersatz
ersetzt werden, kann gegen Vorlage der alten Plakette und der Rech- nung für die ersetzte Frontscheibe kostenlos eine neue Plakette bezo- gen werden.
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Inkrafttreten
§ 7 Dieses Reglement tritt gleichzeitig mit dem PTLG und der
Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen vom 24. Mai 20234 in Kraft.
1 OS 78, 535; ABl 2023-09-29. 2 Inkrafttreten: 1. Januar 2024. 3 LS 935.51.
4 LS 935.511.
2
Reglement – Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette 935.513 Anhang
Format und Gestaltung (
§ 2 )
Kanton Zürich
Limousine 6 PP
6 PP
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