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935.513

Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette

Präambel

Reglement – Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette 935.513 Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette (vom 19. September 2023)1, 2

Die Volkswirtschaftsdirektion, gestützt auf

§ 14 des Gesetzes über den Personentransport mit Taxis

und Limousinen vom 25. März 2019 (PTLG)3, verordnet:

§ 1 Wer im Kanton Zürich Limousinendienste ausführt und sei- Anwendungs-

nen Geschäfts- oder Wohnsitz im Kanton Zürich hat, muss an seinem bereich Fahrzeug eine Plakette gemäss den Vorgaben dieses Reglements an- bringen.

§ 2 Die Plakette ist quadratisch mit einer Seitenlänge von 60 mm Format und

(vgl. Figur im Anhang). Gestaltung

§ 3 Die Plakette ist am Fahrzeug gut sicht- und lesbar direkt an Platzierung

der Innenseite der Frontscheibe aufzukleben.

§ 4 1 Die Plakette ist nur für ein Fahrzeug gültig und darf nicht Übertragung

auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. 2 Bei einem Halterwechsel darf sie zusammen mit dem Fahrzeug

übertragen werden, wenn dieses auch von der neuen Halterin oder dem neuen Halter als Limousinenfahrzeug im Kanton Zürich gemeldet wird.

§ 5 Die Plakette gilt als entwertet, wenn sie Entwertung

a. nach der Befestigung vom Fahrzeug entfernt wird, b. vom Trägerpapier entfernt und nicht direkt am Fahrzeug aufge- klebt wird, c. nicht nach den Vorgaben gemäss

§ 3 angebracht wurde,

d. oder der Originalklebstoff manipuliert wurde, e. nicht mit dem Originalklebstoff an das Fahrzeug geklebt wurde.

§ 6 Muss die Frontscheibe eines Fahrzeugs wegen Beschädigung Ersatz

ersetzt werden, kann gegen Vorlage der alten Plakette und der Rech- nung für die ersetzte Frontscheibe kostenlos eine neue Plakette bezo- gen werden.

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Inkrafttreten

§ 7 Dieses Reglement tritt gleichzeitig mit dem PTLG und der

Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen vom 24. Mai 20234 in Kraft.

1 OS 78, 535; ABl 2023-09-29. 2 Inkrafttreten: 1. Januar 2024. 3 LS 935.51.

4 LS 935.511.

2

Reglement – Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette 935.513 Anhang

Format und Gestaltung (

§ 2 )

Kanton Zürich

Limousine 6 PP

6 PP

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