Anhang: Tarif für die Auslagen ( )7
. Eichung
.1 von Waagen mit Wägebereich bis 20 kg Fr. 28 über 20 kg bis 50 kg Fr. 38 über 50 kg bis 100 kg Fr. 46 über 100 kg bis 200 kg Fr. 58 über 200 kg bis 500 kg Fr. 76 Preisauszeichnungswaagen Fr. 34 auf Märkten pro Verkaufsstand Fr. 9 In Betrieben mit zwei oder mehr Waagen richtet sich die Pauschale nach der Waage mit dem grössten Wägebereich. Bei Eichungen von Waagen verschiedener Besitzerinnen und Besit- zer im gleichen Betrieb wird die Pauschale anteilmässig erhoben.
.2 vonAbgasmessgeräten(fürGasgemischanteile[MGA]oderDiesel- rauch [MDR])
MGA/MDR Fr. 45
MGA/MDR oder 1 Kombigerät Fr. 66
und mehr MGA/MDR Fr. 87
.3 von Tankstellen bis 10 Zapfsäulen Fr. 61
bis 20 Zapfsäulen Fr. 93
und mehr Zapfsäulen Fr. 144
.4 von anderen Messmitteln für die Reisekosten Fr. 0.80 je Kilometer für die Reisezeit gemäss dem Stundensatz in der Eichgebührenver- ordnung für Transport/Miete der nötigen Mess- und Hilfsmittel nach Auf- wand
. Eichung und Kontrolle nach Absprache Der Vollzug des Messwesens erfolgt in der Regel unangemeldet. Bei Eichungen und Kontrollen nach vorheriger Terminabsprache richtet sich die Auslagenentschädigung nach Ziff. 1.4.
Verordnung über das Messwesen 941.1
.1.19 - 103
. Wartezeit und Vorabklärungen Wartezeit, welche die Eichmeisterin oder der Eichmeister weder ver- ursacht hat noch nutzen kann, und Vorabklärungen entschädigt die Verursacherin oder der Verursacher dem Eichamt nach dem Stunden- satz gemäss Eichgebührenverordnung3.