00.3209 · Motion · 2000-05-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten sämtliche Massnahmen vorzulegen, welche aufgrund des Aufkommens der "neuen Wirtschaft" für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig sind.
Begründung
Es ist denkbar, dass die weitere Wirtschaftsentwicklung zu einer zunehmenden Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen führt, dies insbesondere aufgrund der Telearbeit (ausserbetriebliche Bildschirmarbeitsplätze). Deshalb gilt es zu untersuchen, welche Arbeitsformen die neue Wirtschaft hervorbringen könnte und mit welchen Massnahmen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Stellungnahme des Bundesrates
Es ist eine Daueraufgabe des Bundesrates und seiner Verwaltung, namentlich der für den Bereich Arbeitsbedingungen zuständigen Direktion für Arbeit des Seco, die wirtschaftliche und technologische Entwicklung zu beobachten und zu analysieren, deren wirtschaftliche und soziale Auswirkungen zu beurteilen und gegebenenfalls Massnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu erarbeiten und vorzuschlagen. Der in der Motion angesprochene Problembereich bildet denn auch Teil der entsprechenden Aktivitäten von Bundesrat und Verwaltung. Angesichts der beschränkten personellen und finanziellen Mittel, die für derartige Vorhaben zur Verfügung stehen, sieht sich der Bundesrat aber ausserstande, dem relativ weit gefassten Anliegen der Motion erste Priorität einzuräumen. Er wird die Entwicklung aber weiterhin aufmerksam beobachten und die Schwerpunkte seiner Aktivitäten den dringenden Bedürfnissen entsprechend ansetzen. Um dem Bundesrat den erforderlichen Handlungsspielraum zu belassen, drängt es sich somit auf, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.