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00.5021 · Fragestunde. Frage · 2000-03-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das bisher gültige Prinzip der Besitzstandwahrung laufender Renten wird vom Bundesrat mit der 11. AHV-Revision preisgegeben. Bereits nach einer Übergangsfrist von drei Jahren soll nach den Vorschlägen des Bundesrates einer grösseren Gruppe von Witwen keine Rente mehr ausbezahlt werden.

Ist dem Bundesrat bewusst, welche tiefgreifende Verunsicherung er mit der Aufgabe des Prinzips der Besitzstandwahrung bei der Bevölkerung auslöst?

Welche Gründe haben den Bundesrat dazu bewogen, die seit Jahren bestehende Praxis aufzugeben?

Welche Personengruppen werden als Nächste ihre laufenden Renten verlieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.