00.5028 · Fragestunde. Frage · 2000-03-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am Universitätsspital von Genf hält man sich offenbar nicht an die Verfassung. Nach Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können. In der Fachzeitschrift "Human Reproduction" wurde veröffentlicht, dass einige hundert überzählige Embryonen während bis zu sieben Tagen in vitro weiterentwickelt wurden. Zum mitunterzeichnenden Autorenkollegium gehört u. a. Prof. Aldo Campana.
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um der Bundesverfassung Nachachtung zu verschaffen und in Zukunft sicherzustellen, dass keine Schweizer Labors solche Forschungen betreiben?