00.5172 · Fragestunde. Frage · 2000-10-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass grundsätzlich den Staatsorganen das Gewaltmonopol obliegt, dass eine Kontosperre, ähnlich einer Inhaftierung, eine unter Umständen ausserordentlich folgenschwere Anwendung dieses Gewaltmonopols darstellt und dass die vom Gesetzgeber dafür festgelegten Voraussetzungen, Begrenzungen und Haftungsausschlüsse (z. B. Art. 9, 10 und 11 des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor) strikte zu beachten sind?