Lexipedia

00.5200 · Fragestunde. Frage · 2000-12-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Besitz eines im Ausland erworbenen Berufstitels sind, haben die Möglichkeit, falls sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Gleichwertigkeitsbestätigung mit dem entsprechenden schweizerischen Titel zu erhalten.

Ausgestellt werden diese Bescheinigungen im Bereich der Industrie und des Gewerbes vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie in Form eines sehr dürftigen und den Umständen kaum angepassten Briefes. Da es sich bei der Bescheinigung um ein Dokument handelt, das die Betroffenen den Arbeitgebern sowie in Einrichtungen oder Ämtern vorzeigen müssen, frage ich, ob es das Departement nicht für angebracht hält, eine amtliche Bestätigung ausarbeiten und verwenden zu lassen, die auf schicklichere und geeignetere Art den Besitz eines in der Schweiz anerkannten Berufstitels bestätigt.