00.5211 · Fragestunde. Frage · 2000-12-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Inkraftsetzungsfrist für die neuen Verordnungen des Arbeitsgesetzes war mit 6 Monaten viel zu kurz. Die Änderungen vor allem betreffend den Pikettdienst in den Rettungsdiensten sind nicht einhaltbar, der 24-Stunden-Dienst kann nicht mehr immer gewährleistet werden. Es gibt auch keine Rettungssanitäter auf dem Arbeitsmarkt, und die finanziellen Mittel im Kanton sind nicht vorhanden (Kosten im Kanton Wallis etwa 5 Millionen Franken).
Warum gibt es nicht auch Sonderregelungen für die bodengebundenen Retter, wie dies bei den Flugrettern der Fall ist?