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00.5211 · Fragestunde. Frage · 2000-12-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Inkraftsetzungsfrist für die neuen Verordnungen des Arbeitsgesetzes war mit 6 Monaten viel zu kurz. Die Änderungen vor allem betreffend den Pikettdienst in den Rettungsdiensten sind nicht einhaltbar, der 24-Stunden-Dienst kann nicht mehr immer gewährleistet werden. Es gibt auch keine Rettungssanitäter auf dem Arbeitsmarkt, und die finanziellen Mittel im Kanton sind nicht vorhanden (Kosten im Kanton Wallis etwa 5 Millionen Franken).

Warum gibt es nicht auch Sonderregelungen für die bodengebundenen Retter, wie dies bei den Flugrettern der Fall ist?

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