01.3079 · Postulat · 2001-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, die in Artikel 5 des Postgesetzes (PG) eingeräumte Kompetenz wahrzunehmen und für private Anbieterinnen und Anbieter von nicht reservierten Postdiensten eine Konzessionspflicht einzuführen. Zudem wird der Bundesrat und das zuständige UVEK gebeten, gemäss Artikel 6 PG Gebühren festzulegen. Der Ertrag aus den Gebühren ist zur Mitfinanzierung von ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post zu verwenden.
Begründung
Die Schweizerische Post steht unter einem starken Konkurrenzdruck. Dies zwingt sie zu einschneidenden Sparmassnahmen - am Augenfälligsten beim Poststellennetz. Da die privaten Anbieter ihre Dienstleistungen weder gesamtschweizerisch noch zu von Distanz unabhängigen Tarifen anbieten, ist die Einführung der Konzessionspflicht in Verbindung mit Konzessionsgebühren dringend. Der Ertrag aus diesen Gebühren wird zur teilweisen Finanzierung der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes der Schweizerischen Post verwendet. Damit kann die Post diesen wesentlichen Teil des Service public in einem grösseren Ausmass aufrecht erhalten, als dies unter rein betriebswirtschaftlichen Aspekten möglich wäre.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.