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01.5045 · Fragestunde. Frage · 2001-03-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Kontrollmessung einer Futtermittelladung auf GVO-Anteil im Labor der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux soll sich ein Mitarbeiter gegenüber den Medien wie folgt geäussert haben: "Wenn wir einen Fehler machen, sind wir dafür nicht haftbar."

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in diesem Fall das staatliche Kontrollorgan von jeglicher Haftung ausgeschlossen ist?

2. Gilt dies für jegliche staatliche Kontrolltätigkeit?

3. Welche Massnahmen stellt der Bundesrat in Aussicht, um die Zuverlässigkeit amtlicher Kontrollen zu verbessern?

Falsche Testresultate eines eidgenössischen Labors | Lexipedia | Lexipedia