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01.5118 · Fragestunde. Frage · 2001-09-24

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Offenbar betrachten es einige Lokalradios als besonders sinnvolle Dienstleistung gegenüber ihren Hörern, zusammen mit den Staumeldungen gleich auch die Standorte mobiler Radarkontrollen bekannt zu machen. Diese werden damit weitgehend zur Farce und leisten keinen Beitrag mehr zur Verkehrssicherheit und zum korrekten Verhalten auf der Strasse.

Wie beurteilt der Bundesrat diese Radiomeldungen?

Sind sie überhaupt zulässig, und was ist dagegen vorzukehren?