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01.5152 · Fragestunde. Frage · 2001-10-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die gegenwärtige TarMed-Version 1.1 ist für ambulante Leistungen nicht kostendeckend.

In den öffentlichen Spitälern wird deshalb der Kostendeckungsgrad des ambulanten Bereichs - als Folge der ungenügenden Deckung - absinken, und das Defizit zulasten der kantonalen Steuerzahler wird entsprechend ansteigen.

Sollten später auch die Pauschalen für die stationären Leistungen auf dem gleichen Tarif basieren, wachsen die Defizite noch weiter an.

Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, damit kostendeckende Tarife für sämtliche Leistungsbereiche sichergestellt und Quersubventionierungen vermieden werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.