02.318 · Standesinitiative · 2002-12-11
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
Die beiden Aufgaben nach Artikel 51 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) - nämlich das Marktgeschehen auf öffentlichen Märkten für lebende Tiere zu überwachen gemäss Buchstabe b sowie lebende Tiere nach ihrer Qualität einzustufen gemäss Buchstabe c - sollen im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007") auch in Zukunft öffentliche Aufgaben bleiben.