02.3379 · Postulat · 2002-07-09
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 118 der Bundesverfassung prüft der Bundesrat die Möglichkeit, verbindliche schweizerische Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen, z. B. Einschränkungen des Rauchens im öffentlichen Raum, Einführung und Ausdehnung rauchfreier Zonen, zu erlassen.
Begründung
Verschiedene Studien belegen, dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist. Passivraucherinnen und -raucher haben jedoch ohne öffentliche Schutzmassnahmen keine Freiheit der Wahl.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.