02.5031 · Fragestunde. Frage · 2002-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat das Anliegen der Swissair abgelehnt, der neuen Airline den Firmennamen Swiss Air Lines Ltd. zu verbieten. Sind damit - abgesehen von einer allfälligen Appellation gegen das Urteil - alle Voraussetzungen wie z. B. Gesamtarbeitsverträge für das gesamte Personal, Übertragung aller Flugrechte usw. erfüllt, damit die Swiss am 1. April ihr Geschäft ordnungsgemäss aufnehmen kann?