03.301 · Standesinitiative · 2003-02-13
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung beantragt die Republik und Kanton Jura der Bundesversammlung, Artikel 67 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) so zu ändern, dass die Deckung des Lohn- oder Verdienstausfalls bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gewährleistet ist.