03.3575 · Empfehlung · 2003-11-13
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, dass der Vorbehalt der Schweiz zu Artikel 5 der Uno-Konvention betreffend die Rechte des Kindes aufgehoben wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Empfehlung trifft sich mit seinem eigenen Vorschlag zum Rückzug dieses unechten Vorbehaltes, da zwischen Artikel 5 der Kinderrechtskonvention und dem Schweizer Recht kein Widerspruch besteht (siehe Antworten des Bundesrates auf die Motionen Berberat 99.3627 und Teuscher 02.3194). Der Bundesrat fasst somit die vorliegende Empfehlung als Zustimmung zum vorgeschlagenen Rückzug auf.
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.