04.300 · Standesinitiative · 2004-01-28
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:
Art. 13 Abs. 3 BV
Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.
04.300 · Standesinitiative · 2004-01-28
Erledigt
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:
Art. 13 Abs. 3 BV
Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.