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04.303 · Standesinitiative · 2004-05-24

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesverfassung und die Gesetzgebung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer sind so zu ändern, dass die Mittel aus der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen sowie dem Reinertrag der Nationalstrassenabgabe auch für Massnahmen zur Verbesserung des öffentlichen und des individuellen Verkehrs (einschliesslich Langsamverkehr) in Städten und Agglomerationen eingesetzt werden können, wobei diese Mittel den Kantonen im Rahmen von Mehrjahresprogrammen zuzuteilen sind.