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04.3192 · Motion · 2004-03-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Zum Unverständnis, das viele der Schweiz entgegenbringen, tragen auch unnötige Extravaganzen der Schweiz bei wie beispielsweise die Tatsache, dass die Schweiz neben Andorra der einzige aller 45 Mitgliedstaaten des Europarates ist, welcher das erste Protokoll zur Menschenrechtserklärung betreffend der Grundfreiheiten aus dem Jahr 1952 nicht ratifiziert hat. Im Unterschied zu Andorra hat die Schweiz das Protokoll 1976 zwar unterzeichnet, bis heute aber nicht ratifiziert.

Ich ersuche den Bundesrat, das Erforderliche nachzuholen und der Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage vorzulegen.

Begründung

Ein Kleinstaat hat ein besonderes Interesse an der Stärkung und Harmonisierung eines paneuropäischen Rechtsraumes. Umso mehr darf sich die Schweiz keine Extravaganzen mehr leisten und muss solche Solotänze verhindern.

Dass in der Schweiz (leider) gewisse wichtige Abstimmungen auf kantonaler und kommunaler Ebene immer noch mit offenem Handmehr und nicht in geheimen Verfahren erfolgen, kann ähnlich wie im Falle des Abkommens über bürgerliche und politische Rechte (RS 0.013.2) zum Gegenstand eines Vorbehaltes gemacht werden. Mit dem Recht auf die Grundausbildung in der neuen Bundesverfassung sollte auch Artikel 2 des Protokolls keine Probleme mehr bereiten, ebenso wenig die in der Schweiz teilweise geltenden Einschränkungen bezüglich des Erwerbes von Grundeigentum von nicht in der Schweiz wohnhaften Bürgern betreffend Artikel 1.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erinnert daran, dass die Unterbreitung einer Botschaft betreffend das erste Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Teil des Legislaturprogramms 2003-2007 bildet (BBl 2004 1200).

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.