04.3648 · Postulat · 2004-12-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, zur Problematik des Personalverleihs im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit einen Bericht vorzulegen.
Der Bericht soll die Erfahrungen bis Sommer 2005 auswerten und Massnahmen vorschlagen, die sich zur Behebung der festgestellten Missstände aufdrängen. Dabei geht es insbesondere um die Geltung der GAV (unabhängig von der AVE) und die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Berechtigung des Vorstosses. Es handelt sich um ein zentrales Thema, und es wird deshalb notwendig sein, nach Ablauf einer gewissen Zeit eine Situationsanalyse vorzunehmen. Dies wird dann möglich sein, wenn wir über genügend Rückmeldungen und über konkretes Erfahrungsmaterial verfügen. Da die kantonalen tripartiten Kommissionen ihre Jahresberichte jeweils auf das Kalenderjahr abstellen und auch die Eidgenössische Überwachungsstelle für die Personenfreizügigkeit auf der Basis eines Kalenderjahres arbeitet, werden wir erst im Frühjahr 2006 über die notwendigen Informationen verfügen. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Frist für die Erstellung des Berichtes bis zum Frühjahr 2006 zu erstrecken.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates, wobei der Bericht im Frühjahr 2006 vorzulegen ist.