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04.415 · Parlamentarische Initiative · 2004-03-18

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Es sind die gesetzlichen Bestimmungen für die Schaffung eines Vorkaufsrechtes im Schweizerischen Zivilgesetzbuch für die Mieterinnen und Mieter von Wohnungen zu erarbeiten.

Begründung

Das Vorkaufsrecht für Mieterinnen und Mieter ist eine wirksame Massnahme, die sowohl zur Verbesserung der Rechte der Wohnungsmieterinnen und -mieter als auch zur Erhöhung der Eigentumsquote und somit zu einer breiteren Streuung des Wohneigentums beiträgt.

Andere Länder kennen dieses Instrument seit langem. Deren Erfahrungen sind beizuziehen.

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine tiefe Eigentumsquote. Die hohen Bodenpreise wirken prohibitiv, und Steuererleichterungen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer dienen erfahrungsgemäss nicht der breiten Streuung des Wohneigentums.

Heute ist es besonders stossend, wenn langjährige Mieterinnen und Mieter erst nachträglich erfahren, dass die von ihnen bewohnte Liegenschaft verkauft worden ist.

Das Instrument der parlamentarischen Initiative ist zweckmässig, um rasch zu einem konkreten Gesetzentwurf zu gelangen. Es kann auf viele Vorarbeiten aus den Achtziger- und Neunzigerjahren zurückgegriffen werden.

Das Vorkaufsrecht für Mehrfamilienhäuser ist auch für Mietergemeinschaften, Wohnbaugenossenschaften und Stiftungen zu ermöglichen.

Formen des limitierten Vorkaufsrechtes in Bezug auf den Preis sind zu prüfen.