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04.5220 · Fragestunde. Frage · 2004-10-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Wie ist der Stand der Abklärungen bezüglich der Durchsetzung der Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber den ehemaligen Organen der Swissair?

Stellungnahme des Bundesrates

Anlässlich der Fragestunde vom 7. Juni 2004 hat sich der Bundesrat zum gleichen Themenkreis ausführlich geäussert. Die wesentlichen Aussagen lauteten zusammenfassend wie folgt:

- Erst wenn die Liquidationsorgane (Liquidator und Gläubigerausschuss) der SAirGroup auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen verzichten, ist dazu jeder Aktionär oder Gläubiger berechtigt.

- Der Liquidator hat inzwischen vertiefte Abklärungen an die Hand genommen, und die Entscheidgrundlagen dürften noch im Herbst dieses Jahres zur Verfügung stehen.

- Die Anhaltspunkte für verantwortlichkeitsbegründende Handlungen der Gesellschaftsorgane der SAirGroup haben sich verfestigt. Deshalb werden aus heutiger Sicht die Verantwortlichkeitsansprüche nach OR von den Liquidationsorganen geltend gemacht werden.

- Ein Verjährungsrisiko kann aus der Sicht des Liquidators ausgeschlossen werden.

Diese Aussagen sind nach wie vor gültig. Der Bundesrat verfügt im heutigen Zeitpunkt über keine abweichenden oder zusätzlichen Informationen.