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Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre

05.3465 · Motion · 2005-06-24

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche Ausnahmen gemäss Artikel 18 des Mehrwertsteuergesetzes auf fünf Jahre zu befristen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.