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Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten

05.3595 · Postulat · 2005-10-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG) sieht Massnahmen zur Oualitätssicherung vor.

Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten zu berichten:

1. welche Massnahmen zur Qualitätssicherung konkret umgesetzt wurden;

2. welche Resultate die ersten Prüfungen für die einzelnen Universitäten und Fächer ergeben haben;

3. wie die Prüfungsergebnisse bei der Gewährung von Finanzhilfen zum Tragen kommen (Art. 11 Abs. 3 Bst. a UFG).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.