Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten
05.3595 · Postulat · 2005-10-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG) sieht Massnahmen zur Oualitätssicherung vor.
Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten zu berichten:
1. welche Massnahmen zur Qualitätssicherung konkret umgesetzt wurden;
2. welche Resultate die ersten Prüfungen für die einzelnen Universitäten und Fächer ergeben haben;
3. wie die Prüfungsergebnisse bei der Gewährung von Finanzhilfen zum Tragen kommen (Art. 11 Abs. 3 Bst. a UFG).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.