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Mehr Demokratie in der Aussenpolitik. Ausweitung des Staatsvertragsreferendums

05.426 · Parlamentarische Initiative · 2005-06-17

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesverfassung soll wie folgt geändert werden:

Art. 141 Abs. 1

....

Bst. d

Aufgehoben

Art. 140 Abs. 1

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

....

Bst. d (neu)

d. völkerrechtliche Verträge, die:

1. unbefristet und unkündbar sind;

2. den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen;

3. wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert oder die anderweitige Auswirkungen auf die Souveränität, die Unabhängigkeit des Landes oder die Volksrechte enthalten.

Begründung

Heute können wichtige Verträge, die rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, referendumspflichtig sein. Doch die Wichtigkeit eines bilateralen Vertrages ist nicht nur danach zu beurteilen, ob er einzelne rechtsetzende Bestimmungen enthält oder nicht. Die SVP-Fraktion fordert deshalb, dass Volk und Stände über alle wichtigen völkerrechtlichen Verträge, Abkommen, Konventionen und Programme - welche praktisch immer die Souveränität und die Unabhängigkeit des Landes tangieren bzw. einschränken sowie die Rechte des Volkes schmälern - abstimmen können.