05.5013 · Fragestunde. Frage · 2005-03-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Hat die EU das im Dezember 2004 vom Parlament geänderte schweizerische Waffenrecht auf die Konformität mit dem Schengen-Vertrag geprüft, und hat die EU die Konformität bestätigt?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das vorliegende Waffenrecht noch erheblich von dem abweicht, was die EU, im Falle eines Beitrittes der Schweiz zum Schengen-Vertrag, schrittweise von der Schweiz an lückenlosen Kontroll- und Bewilligungsinstrumenten verlangen wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die EU hat die Konformität des im Dezember 2004 geänderten Waffengesetzes mit dem Schengen-Abkommen weder geprüft noch bestätigt. Sie wird eine solche Prüfung erst in dem Zeitpunkt vornehmen, an dem die Schweiz am System Schengen/Dublin teilnehmen wird. Dies wird aufgrund der notwendigen Umsetzungsarbeiten nicht vor dem Jahr 2007 der Fall sein.
2. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass das Waffengesetz mit der Änderung vom 17. Dezember 2004 vollumfänglich an das EU-Recht (Waffenrichtlinie 477/91/EWG) angepasst worden ist. Die Umsetzung der Richtlinie durch die Schweiz entspricht deren Mindestanforderungen an die Kontroll- und Bewilligungsinstrumente.