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05.5137 · Fragestunde. Frage · 2005-06-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Den Asylsuchenden, die zwischen 1992 und 1996 im Kanton Wallis eine bezahlte Tätigkeit ausgeübt haben, wurden zweimal 10 Prozent des Erwerbseinkommens abgezogen: einmal vom Bund und einmal vom Kanton. Dieses Vorgehen ist ungesetzlich.

Deshalb frage ich den Bundesrat, wann er den Asylsuchenden, die der Staat auf diese Weise ausgenommen hat, das ihnen zustehende Geld zurückerstatten wird.