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05.5251 · Fragestunde. Frage · 2005-12-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat mit einer neuen Verordnung beschlossen, die Gebühr für gewisse Fälle der erleichterten Einbürgerung zu erhöhen.

Erscheint es dem Bundesrat nicht absurd, Zeit aufzuwenden für Abklärungen über Mitbürger, die ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, über Kinder mit einem Schweizer Elternteil oder über Ehepaare mit einem Schweizer Ehegatten?

Hat der Bundesrat heutzutage keine anderen Prioritäten als Misstrauen und Untersuchungen privater Angelegenheiten?

Ist es nicht paradox, gerade die sogenannt "erleichterten" Einbürgerungen durch ein solches Vorgehen zu erschweren?

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